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Informationen über Auslandslieferungen müssen auf der Starts

Verfasst: 03.04.2011, 15:13
von r23
Hallo,

bereits Anfang März gab es große Aufregung über den Vorschlag des EU Parlaments, Händler künftig dazu
zu verpflichten
, auf Verlangen des Verbrauchers die komplette EU beliefern zu müssen.

http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/0 ... e-handler/

Das EU-Parlament verlangt aber noch mehr.

In Artikel 11 der Richtlinie soll ein Absatz 2a eingefügt werden, in dem es heißen soll:
"Auf Websites für den elektronischen Geschäftsverkehr ist klar und lesbar auf der Startseite
anzugeben, ob Beschränkungen - einschließlich der Zahlungsmöglichkeiten - für Lieferungen in
bestimmte Mitgliedstaaten bestehen."
Was bedeutet das?

Lese den vollständigen Artikel unter
http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/0 ... te-stehen/

Beste Grüße

Ralf