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neuer Blog-Beitrag: Widerrufsbelehrung muss Zwischenüberschr

Verfasst: 04.02.2011, 23:37
von r23
Hallo,

wer den Kunden über das Widerrufsrecht belehrt, sollte unbedingt die Muster aus dem EGBGB nutzen.

Der BGH hat nun entschieden, dass das Weglassen der Zwischenüberschriften des Musters dazu führen kann, dass die Belehrung undeutlich wird und somit die Widerrufsfrist nicht in Gang setzen kann.


http://www.oos-shop.de/bgh-widerrufsbel ... unwirksam/

Beste Grüße

ralf