Hallo,
Shopbetreiber, Blogger und andere Webseitenbetreiber, die den "Gefällt mir" Button oder andere Social Plugins
von Facebook auf ihrer Seite einbinden, müssen dies in ihren Datenschutzhinweisen erläutern.
Diese Anforderung ergibt sich aus § 13 (1) Telemediengesetz (TMG).
Eine Erläuterung zum Hintergrund der Hinweispflicht sowie ein Formulierungsbeispiel für die Datenschutzerklärung
findet sich in folgendem Beitrag: "Facebook Social Plugins und Datenschutzrecht".
http://www.thomashelbing.com/de/faceboo ... efallt-mir
Von Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing
Beste Grüße
ralf