Seite 1 von 1

FB: Social Plugins benötigen einen Datenschutzhinweis

Verfasst: 26.08.2010, 12:30
von r23
Hallo,

Shopbetreiber, Blogger und andere Webseitenbetreiber, die den "Gefällt mir" Button oder andere Social Plugins
von Facebook auf ihrer Seite einbinden, müssen dies in ihren Datenschutzhinweisen erläutern.

Diese Anforderung ergibt sich aus § 13 (1) Telemediengesetz (TMG).

Eine Erläuterung zum Hintergrund der Hinweispflicht sowie ein Formulierungsbeispiel für die Datenschutzerklärung
findet sich in folgendem Beitrag: "Facebook Social Plugins und Datenschutzrecht".

http://www.thomashelbing.com/de/faceboo ... efallt-mir
Von Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing

Beste Grüße

ralf