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Neue Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010

Verfasst: 06.05.2010, 08:34
von r23
Hallo,

Die neue Musterwiderrufsbelehrung steht nicht mehr in der BGB-InfoV ("Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht"), sondern im EGBGB („Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch“). Das bedeutet: Die neue Musterbelehrung hat Gesetzesrang und kann nicht mehr als rechtswidrig angegriffen werden.

Neue Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010
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Beste Grüße

ralf