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kommt ein Abmahner mit seinem Anwalt nach Dortmund

Verfasst: 16.10.2009, 19:01
von r23
gibt es was auf die Ohren

angebliches Zitiat aus einem Urteil
"Das lässt sich nur mit einer entsprechenden Absprache mit dem Prozessbevollmächtigten erklären, wonach möglichst viele Abmahnungen zum Zwecke der Gebührenerzielung ausgesprochen werden und die Klägerin selbst hierfür nicht vorzuleisten hat. Jedenfalls zeigt dieses Verhältnis aber, dass wettbewerbsrechtliche Interessen der Klägerin nicht Hauptbeweggrund ihrer Abmahntätigkeit sein können."
Quelle
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/1 ... rt-erneut/

Ich hoffe das Urteil ging so gleich an die Anwaltskammer damit der Prozessbevollmächtigte seine Zulassung verliert :)

cu

ralf