bereits Anfang März gab es große Aufregung über den Vorschlag des EU Parlaments, Händler künftig dazu
zu verpflichten, auf Verlangen des Verbrauchers die komplette EU beliefern zu müssen.
http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/0 ... e-handler/
Das EU-Parlament verlangt aber noch mehr.
In Artikel 11 der Richtlinie soll ein Absatz 2a eingefügt werden, in dem es heißen soll:
Was bedeutet das?"Auf Websites für den elektronischen Geschäftsverkehr ist klar und lesbar auf der Startseite
anzugeben, ob Beschränkungen - einschließlich der Zahlungsmöglichkeiten - für Lieferungen in
bestimmte Mitgliedstaaten bestehen."
Lese den vollständigen Artikel unter
http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/0 ... te-stehen/
Beste Grüße
Ralf