Hallo,
Die neue Musterwiderrufsbelehrung steht nicht mehr in der BGB-InfoV ("Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht"), sondern im EGBGB („Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch“). Das bedeutet: Die neue Musterbelehrung hat Gesetzesrang und kann nicht mehr als rechtswidrig angegriffen werden.
Neue Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010
http://www.oos-shop.de/neue-widerrufsbe ... 1-06-2010/
Beste Grüße
ralf