angebliches Zitiat aus einem Urteil
Quelle"Das lässt sich nur mit einer entsprechenden Absprache mit dem Prozessbevollmächtigten erklären, wonach möglichst viele Abmahnungen zum Zwecke der Gebührenerzielung ausgesprochen werden und die Klägerin selbst hierfür nicht vorzuleisten hat. Jedenfalls zeigt dieses Verhältnis aber, dass wettbewerbsrechtliche Interessen der Klägerin nicht Hauptbeweggrund ihrer Abmahntätigkeit sein können."
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/1 ... rt-erneut/
Ich hoffe das Urteil ging so gleich an die Anwaltskammer damit der Prozessbevollmächtigte seine Zulassung verliert
cu
ralf