kommt dir der folgende Absatz aus einer Abmahnung bekannt vor?
"Auch steht meiner Mandantschaft gemäß § 9 UWG ein Schadensersatzanspruch zu. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wäre meine Mandantin mit einer Schadenspauschale von 100,00 € einverstanden. Dieses Angebot gilt nur bis zur o.g. Frist. Nach Fristablauf behält sich meine Mandantin vor, den wirklich entstandenen Schaden geltend zu machen."
So veröffentlicht Martin Rätze im Shopbetreiber Blog seinen Aufruf:
den ich hiermit unterstüze.Sollten Ihnen der oben zitierte Absatz aus einer Abmahnung bekannt vorkommen, können Sie sich gerne über unser Kommentarfeld melden. So ist es vielleicht möglich, noch weitere Fälle aufzudecken und einem weiteren Abmahner das Handwerk zu legen.
weitere Informationen im Blog
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/0 ... -olg-hamm/
Beste Grüße
Ralf