FB: Social Plugins benötigen einen Datenschutzhinweis

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r23
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FB: Social Plugins benötigen einen Datenschutzhinweis

Beitrag von r23 »

Hallo,

Shopbetreiber, Blogger und andere Webseitenbetreiber, die den "Gefällt mir" Button oder andere Social Plugins
von Facebook auf ihrer Seite einbinden, müssen dies in ihren Datenschutzhinweisen erläutern.

Diese Anforderung ergibt sich aus § 13 (1) Telemediengesetz (TMG).

Eine Erläuterung zum Hintergrund der Hinweispflicht sowie ein Formulierungsbeispiel für die Datenschutzerklärung
findet sich in folgendem Beitrag: "Facebook Social Plugins und Datenschutzrecht".

http://www.thomashelbing.com/de/faceboo ... efallt-mir
Von Rechtsanwalt Dr. Thomas Helbing

Beste Grüße

ralf
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